Betrokken tot en met het laatste woord
Tolken en beedigd vertalers

Apostille und Beglaubigung, das Gütesiegel einer Übersetzung

Die Übersetzung eines einfachen Textes geht vielen Menschen leicht von der Hand, aber ein juristisches Dokument weist viel mehr Aspekte auf und erfordert ausreichende Sachkenntnisse. Wenn die Verlässlichkeit einer Übersetzung für eine (ausländische) Organisation zu 100% gewährleistet sein soll, kann von unseren Auftraggebern eine Apostille verlangt werden. Für manche Übersetzungen, oder besser gesagt, für manche Länder wird dies sogar offiziell verlangt.

Gütesiegel

Eine Apostille ist das Gütesiegel einer Übersetzung. Brasilva arbeitet mit Übersetzern, die bei Landgerichten registriert sind. Deshalb können wir unsere Übersetzungen jederzeit mit einer Apostille oder Beglaubigung versehen: einem Stempel des Gerichts in dem Bezirk, in dem er oder sie vereidigt worden ist. Mit einem derartigen Stempel können Sie ohne weiteres davon ausgehen, dass es sich bei dem Dokument um eine anerkannte und demnach zuverlässige Übersetzung handelt.

Gericht

Die Niederlande haben mit bestimmten Ländern einen Apostille-Vertrag geschlossen. Ein aus einem derartigen Land stammendes Dokument muss mit einer Apostille versehen sein. Für alle anderen Staaten ist eine Beglaubigung der Unterschrift möglich, wenn die betreffende Organisation oder Instanz dies verlangen sollte. Eine Beglaubigung erfolgt über das Gericht und auch das Auswärtige Amt.

Echtheit

Wenn Sie uns einen Übersetzungsauftrag erteilen, der mit einer Apostille oder Beglaubigung versehen werden soll, können wir dies ohne weiteres für Sie regeln. Wir übersetzen Ihr Dokument, wir kennen den Weg zu den betreffenden Instanzen und wissen auch, welche Forderungen von Seiten des Justizministeriums und des Auswärtigen Amtes gestellt werden. Wir können Ihnen viel Arbeit abnehmen und sind im Stande, Ihnen schnell und zugleich zu einer den gesetzlichen Forderungen entsprechenden Übersetzung zu verhelfen.

Mit einer Apostille oder Beglaubigung wird die Echtheit der auf einem Dokument befindlichen Unterschrift des Übersetzers bestätigt.